ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Im Rechtsverhältnis zwischen trans-tech Übersetzungen und dem Auftraggeber gelten folgende Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
§ 1. ANWENDUNGSBEREICH
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf alle rechtlich verbindlichen Handlungen zwischen trans-tech Übersetzungen (nachstehend: der Übersetzer) und der juristischen Person, die den Auftrag erteilt (nachstehend der Auftraggeber), ausschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, es sei denn, die Parteien hätten schriftlich deren Verbindlichkeit vereinbart. Ist in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Rede von der männlichen Form, schließt dies die weibliche Form mit ein.
§ 2. ANGEBOTE, AUFTRAGSABHANDLUNG
2.1 Sämtliche Angebote und angegebenen Preise sind bis zur Einsichtnahme des komplett zu übersetzenden Textes durch den Übersetzer unverbindlich. Nachträgliche Ergänzungen und Änderungen werden gesondert berechnet.
2.2 Die Vereinbarung wird rechtskräftig sobald der Auftraggeber dem Übersetzer eine schriftliche Auftragsbestätigung abgegeben hat, oder - sollte kein Angebot abgegeben worden sein - durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Übersetzers dem Auftraggeber gegenüber. Für den Fall, dass es dem Übersetzer unmöglich war, zu dem Zeitpunkt, zu dem das Angebot abgegeben wurde, den gesamten Text einzusehen, darf der Übersetzer, auch nachdem der Auftraggeber das Angebot akzeptiert hat, anfänglich vereinbarte Honorare und Termine widerrufen.
2.3 Der Übersetzer darf davon ausgehen, dass der Auftraggeber die Person ist, die ihm den Auftrag erteilt hat, es sei denn, diese Person hätte unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass er/sie im Namen oder auf Rechnung einer dritten Person handelt, und als solches Name und Adresse der besagten dritten Person dem Übersetzer gegenüber in diesem Zusammenhang deutlich kennbar gemacht hat.
§ 3. ETHIK, VERTRAULICHKEIT
3.1 Der Übersetzer ist spezialisiert auf die Übersetzung von technischen, wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Texten für Wirtschaft, Wissenschaft und Industrie. Dazu gehören anspruchsvolle technische, wissenschaftliche und wirtschaftliche Texte, die ein umfangreiches Verständnis der jeweiligen Materie voraussetzen. Der Übersetzer bevorzugt Texte die Wissen, Erkenntnis, Wahrheit und Fähigkeiten in der Industrie, Wirtschaft und Wissenschaft vermitteln und fördern. Auch Texte, die zur Verständigung zwischen Wissenschaft und Industrie beitragen, die förderlich für ein gutes Zusammenleben zwischen Mensch und Umwelt sowie zwischen Menschen untereinander beitragen, werden gerne bearbeitet. Nicht bearbeitet werden religiöse Texte, Texte die sich mit Waffen oder Militär beschäftigen, Texte die Unwahrheiten vermitteln oder beinhalten, Texte von geringem sittlichen Niveau oder gar anstößige Texte.
3.2 Es obliegt dem Übersetzer, den Auftrag gewissenhaft und unter Einsatz seiner fachlichen Fähigkeiten und seines Wissens gemäß dem vom Auftraggeber vorgegebenen Zweck auszuführen.
3.3 Sofern die vom Auftraggeber an den Übersetzer übermittelten Texte nicht bereits allgemein bekannt sind, wahrt der Übersetzer hinsichtlich dieser Daten und Informationen äußerste Vertraulichkeit.
3.4 Auf Anfrage des Übersetzers stellt der Auftraggeber sämtliche verfügbaren Informationen in Bezug auf den zu übersetzenden Text zur Verfügung, einschließlich Dokumentation und Teminologielisten. Die Übermittlung solcher Dokumente geschieht auf Kosten des Auftraggebers.
§ 4. ÄNDERUNG/ZURÜCKZIEHEN DES AUFTRAGS
4.1 Nimmt, nachdem die Vereinbarung zustande gekommen ist, der Auftraggeber Änderungen am Auftrag vor, die über geringe Änderungen hinausgehen, ist der Übersetzer befugt, vereinbarte Termine und/oder Honorare anzupassen oder den Auftrag im Nachhinein abzulehnen.
4.2 Zieht der Auftraggeber seinen Auftrag zurück, ist er verpflichtet, für bereits ausgeführte Teile des Übersetzungsauftrags zu zahlen. Dies gilt auch in Bezug auf Vorarbeiten, die im Rahmen der Auftragsabhandlung vom Übersetzer geleistet wurden.
4.3 Sollte der Übersetzer Zeit für die Abhandlung des Auftrags freigemacht haben, und kann er diese Zeit nicht mit anderen Auftragsarbeiten füllen, ist der Auftraggeber dem Übersetzer 50 Prozent des Honorars verschuldet,fällig für den Teil des Auftrags, der nicht abgehandelt wurde.
4.4 Der Auftraggeber hat den Übersetzer rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber dem Übersetzer einen Korrekturabzug zu überlassen.
4.5 Der Übersetzer übersetzt und verarbeitet keine religiösen Texte, Texte die sich mit millitärischen Themen oder mit Waffen beschäftigen oder Texte deren Inhalt offensichtlich falsch oder irgendwie anstößig ist (siehe § 2.1). Sollte es dem Übersetzer im Laufe seiner Übersetzungsarbeit klar werden, dass es sich um einen solchen Text handelt, wird der Übersetzer seine Arbeit sofort abbrechen, den Auftraggeber informieren und den Vertrag annullieren. In diesem Fall hat der Auftraggeber in keinster Weise irgend einen Anspruch auf irgendwelche Wiedergutmachung wegen Verzögerungen oder sonstigen Nachteilen, die dem Auftraggeber wegen dieser Maßnahme entstehen mögen; andererseits wird der Übersetzer dem Auftraggeber keinerlei Leistungen in diesem Zusammenhang in Rechnung stellen. In diesem Fall wird der Vertrag gelöscht als ob er nie existiert hätte.
§ 5. TERMINE, LIEFERUNG
5.1 Ein vereinbarter Termin ist der Zeitraum, den die Auftragsabwicklung voraussichtlich beansprucht, es sei denn, solches sei anders vereinbart. Ist es absehbar, dass der vereinbarte Termin nicht realisiert werden kann, hat der Übersetzer dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
5.2 Ist dem Übersetzer eine Verzögerung bei der Auftragsabwicklung zuzurechnen, hat der Auftraggeber das Recht - insofern ein vernünftigerweise Aufschub der Auftragsabwicklung unangemessen erscheint - die Vereinbarung einseitig aufzulösen. In diesem Falle hat der Übersetzer kein Recht auf Schadenersatz.
5.3 Übermittlung und Rückübermittlung gilt im Moment der Zustellung per Post, Erhalt per Telefax, Telex, Kurier usw. als stattgefunden.
5.4 Übermittlung und Rückübermittlung von Dokumenten per E-mail gilt in dem Moment, in dem der Adressat den Erhalt dieser bestätigt (Reply) als stattgefunden.
§ 6. HONORAR UND ZAHLUNG
6.1 Honorare verstehen sich grundsätzlich als Zeilenhonorar (Normzeile: 55 Anschläge mit Wortzwischenräumen). Für andere Arbeiten als Übersetzungen (redaktionelle Arbeiten) wird ein Stundenhonorar geltend gemacht. Der Übersetzer hat ggf. das Recht, Zusatzkosten, die im Rahmen der Auftragsabhandlung entstanden sind, ebenfalls in Rechnung zu stellen (Quellenanalyse usw.).
6.2 Sämtliche vom Übersetzer genannten Preise gelten zuzüglich Mehrwertsteuer (MWSt).
6.3 Rechnungsbeträge sind mit der Rückübermittlung des Auftrags fällig und sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen. Findet Begleichung nicht innerhalb dieser 30-tägigen Frist statt, ist der Auftraggeber in Verzug.
§ 7. REKLAMATIONEN
7.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Beschwerden und Reklamationen hinsichtlich der Übersetzung dem Übersetzer mitzuteilen, unter Erläuterung der Gründe seiner Unzufriedenheit. Er hat dies ggf. schriftlich, so unverzüglich wie möglich zu tun, auf jeden Fall aber innerhalb von zehn Tagen nach Rückübermittlung des Auftrags. Die Mitteilung einer Beschwerde oder Reklamation befreit den Auftraggeber nicht von seinen vertraglichen Pflichten (Zahlung des Honorars für geleistete Arbeit).
7.2 Bei gravierenden und nachweisbaren Fehlern und/oder berechtigten Reklamationen hat der Übersetzer zunächst das Recht, die anfängliche Übersetzung zu überarbeiten und zu verbessern und diese überarbeitete Fassung innerhalb einer angemessenen Frist zurück zu übermitteln. Das Recht auf Überarbeitung verfällt wenn der Übersetzer nicht in der Lage ist, die Übersetzung innerhalb einer beiderseits annehmbaren Frist zu liefern, wobei die Verpflichtung des Auftraggebers, das vereinbarte Honarar zu zahlen, dadurch nicht verfällt, sondern der Auftraggeber ist weiterhin verpflichtet, dem Übersetzer einen Mindestbetrag von 50 Prozent des vereinbarten Honorars zu zahlen.
§ 8. HAFTUNG: HAFTUNGSAUSSCHLUSS
8.1 Der Übersetzer haftet lediglich für anhaltende Schäden, die direkte und belegbare Folge eines Pflichtversäumnisses sind, für das der Übersetzer verantwortlich gemacht werden kann. Der Übersetzer ist zu keinem Zeitpunkt haftbar für andere Formen von Schäden, insbesondere nicht für Folgeschäden, und Schäden entstanden als Folge einer Verspätung/Verzögerung, des Verlustes von Einkommen oder entgangener Gewinne. Jegliche Haftung ist beschränkt auf die Summe gleich der Rechnung, ausschließlich Mehrwertsteuer (MWSt.), für den entsprechenden Auftrag.
8.2 Evidente Zweideutigkeiten im Basistext entbinden den Übersetzer aus jeglicher Haftpflicht.
8.3 Der Übersetzer haftet nicht für Schäden auf Grund des Verlustes von Dokumenten oder auf Grund des Verlustes von Daten oder Datenträgern, die ihm zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten (Auftragsausführung) zur Verfügung gestellt werden. Auch kann der Übersetzer für Schäden, die sich aus der Verwendung von Informations- und Telekommunikationstechnologie ergeben, nicht haftbar gemacht werden.
8.4 Der Auftraggeber sichert den Übersetzer vor Ansprüchen Dritter, die auf den Einsatz der gelieferten Arbeit zurückzuführen sind, und die über den Haftungsumfang des Übersetzers, der sich auf Grund dieses Artikels ergibt, hinausgehen.
§ 9. AUFLÖSUNG
9.1 Verletzt der Auftraggeber seine Vertragspflichten oder ist er Gegenstand eines Konkurs-, bzw. Liquidationsverfahren, Insolvenz-, Vergleichsverfahren oder Zahlungsmoratoriums, hat der Übersetzer, ohne jegliche Schadenersatzpflicht, das Recht, die Vereinbarung ganz oder teilweise aufzulösen oder aber die Ausführung derer aufzuschieben. Er kann sodann seine Ansprüche unmittelbar geltend machen.
9.2 Ist es dem Übersetzer nicht möglich, seine Vertragspflichten auf Grund von Umständen, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen zu erfüllen, ist er zur Vertragsbeendigung ohne Schadenersatzpflicht befugt. Als solche Umstände kommen insbesondere in Betracht: Brand, Unfall, Krankheit, Streik, Bürgerkrieg, Krieg, Aufruhr oder beschränkte Verfügbarkeit der Verkehrsinfrastruktur, Regierungsmaßnahmen, Naturkatastrophen oder jeder weitere Umstand auf den der Übersetzer keinen Einfluss hat.
§ 10. GEISTIGES EIGENTUM
10.1 Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzers. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
10.2 Der Auftraggeber sichert dem Übersetzer Haftungsfreistellung zu in Bezug auf etwaige Klagen Dritter hinsichtlich vermeintlicher Vertragsbrüche in Bezug auf Eigentum, Patentrechte, Urheberrechte oder Markenrechte im Zusammenhang mit der Auftragsabwicklung.
§ 11. ANWENDBARES RECHT, ZUSTÄNDIGKEIT
11.1 Rechtsgeschäfte zwischen Auftraggeber und Übersetzer unterliegen deutschem Recht.
11.2 Im Falle eines Rechtsstreits ist die entsprechende Gerichtsbarkeit in Berlin zuständig.
11.3 Die Wirksamkeit dieser Geschäftsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.
11.4 In Zweifelsfällen gilt die hier veröffentlichte deutsche Fassung der "Allgemeinen Geschäftsbedingungen"